Rundgang bei einem Abfallentsorger
Ende März führten wir einen Rundgang bei einem Abfallentsorger durch, der sich auf Bauschutt und Gewerbemüll spezialisiert hat.
Ziel war die Beurteilung der KRITIS-Relevanz und Bewertung des Risikomanagements. Eine Nachweispflicht nach § 39 BSIG besteht unserer Ansicht nach für diesen Betreiber nicht. 

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