Rundgang bei einem Abfallentsorger

Ende März führten wir einen Rundgang bei einem Abfallentsorger durch, der sich auf Bauschutt und Gewerbemüll spezialisiert hat.

Ziel war die Beurteilung der KRITIS-Relevanz und Bewertung des Risikomanagements. Eine Nachweispflicht nach § 39 BSIG besteht unserer Ansicht nach für diesen Betreiber nicht.